Mehr als nur Pflichtübung!

Wird ein Neubau errichtet, informiert das Landratsamt den Kaminkehrer, der für den entsprechenden Kehrbezirk zuständig ist.
Dies geschieht, da nach geltendem Recht die errichteten Feuerstätten erst dann in Betrieb genommen werden dürfen, wann deren Abgasanlagen durch den zuständigen Kaminkehrer geprüft und schriftlich abgenommen worden sind. Hierfür wird nach der Fertigstellung des Gebäudes eine Begehung vorgenommen, bei der die Feuerstätten untersucht werden.

Das Problem

Bei der Überprüfung der Abgasanlagen ist es erforderlich, alle Bestandteile zu Untersuchen. Dies gilt z. B. auch für Hohlräume und bereits verputzte, verkleidete oder eingemauerte Bereiche. Oftmals müssen solche Bestandteile unter erheblichem Aufwand – arbeitstechnisch und finanziell – zur Überprüfung wieder freigelegt werden. Das möchten wir Ihnen ersparen!

Die Lösung

Wir begleiten Ihren Hausbau von Anfang an. Bereits in der Rohbauphase werden eine oder mehrere Begehungen vorgenommen, um die Errichtung der Abgasanlagen schon in der Bauphase zu kontrollieren und so späteren “Überraschungen” vorzubeugen. Das macht sich für Sie bezahlt!

Wir bieten Ihnen fairen, nach realem Aufwand abgerechneten Service an. Über die Baubegehung hinaus stehen wir Ihnen gerne in allen Fragen z. B. der Energieeffizienz, des Brandschutzes und in Heizungsfragen mit Rat und Tat zur Seite.

Profitieren Sie von der Kompetenz der Profis und beugen Sie clever späteren Beeinträchtigungen Ihres Bauvorhabens vor.

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+49 8241 7441

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Wir helfen Ihnen gerne.